"Die Schweizer Vertreter der Bank waren hier, um ihre Kunden zu betreuen und nicht, um neue anzuwerben", so Novakovic. Ausserdem habe die UBS intern Weisungen erlassen, dass die Mitarbeiter sowohl das französische Gesetz als auch das Schweizer Bankgeheimnis zu respektieren hätten. In einem dieser Dokumente gebe es die sehr klare Anordnung: "Die Verantwortlichen dürfen den Kunden insbesondere nicht dabei behilflich sein, das Gesetz zu umgehen oder den Fiskus zu betrügen."

Sie könne nicht ausschliessen, dass von den damals rund 90'000 Beschäftigten der Bank jemand einen Fehler gemacht habe, da sie damals noch nicht für die Bank gearbeitet habe. Sie könne aber sagen, dass es intern ein System gegeben habe, um die Respektierung der Gesetze zu gewähren.

Nur 5 Mitarbeiter angehört

Die gegen die UBS erhobenen Vorwürfe basierten auf fünf Mitarbeitern in Frankreich, sagte zudem laut AFP die Personalchefin von UBS Frankreich, Béatrice Lorin-Guérin. Es habe aber 697 davon gegeben, die nicht angehört worden seien. "Wir sind nicht hier, um die Schweiz reicher zu machen, sondern um die UBS in Frankreich weiter zu entwickeln", so Lorin-Guérin. "Und ich glaube, das ist uns gelungen."

Die französische Justiz wirft der UBS vor, französische Kunden dazu angestiftet haben, Gelder am Fiskus vorbeizuschmuggeln. Zwischen 2004 und 2012 seien in Frankreich Kunden von Bankern aus der Schweiz angeworben worden.

Die Grossbank war daher vor zwei Jahren in erster Instanz zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt worden. Dagegen legte die Bank Berufung ein. Der Berufungsprozess dauert seit dem 8. März. Die Bank verlangt für sich einen Freispruch.

afp/cf/kw

(AWP)