Bei dem Gruppengesuch um Amtshilfe stützt sich die US-Behörde auf ein Abkommen um eine erleichterte Umsetzung des FATCA-Abkommens ("Foreign Account Tax Compliance Act") zwischen der Schweiz und den USA, wie den am Dienstag im Amtsblatt veröffentlichten Mitteilungen der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) zu entnehmen ist. Das Schreiben der IRS an die Schweizer Behörde ist vom 5. Februar 2021 datiert.
Die betroffenen US-Personen können nun innert 20 Tagen eine Stellungnahme zur beabsichtigten Übermittlung der sie betreffenden Daten an die IRS abgeben, schreibt die ESTV in den Mitteilungen. Für jede von dem Gruppenersuchen betroffene Kontobeziehung werde die ESTV eine Schlussverfügung erlassen.
Zu den von dem Amtshilfegesuch betroffenen 29 Institute gehören die beiden Grossbanken UBS und CS, Vermögensverwaltungsbanken wie Julius Bär oder EFG, mehrere Kantonalbanken wie auch Auslandsbanken. Mehrere der genannten Banken sind zudem bereits in Liquidation, wie etwa die Bank Hottinger oder die Bank Leumi oder inzwischen übernommen, wie die BSI oder die Neue Aargauer Bank, die in die CS integriert ist.
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(AWP)