Das Handelsgericht in St. Gallen habe zudem alle sich im Publikum befindlichen Vifor-Aktien mit einem Nennwert von 0,01 Franken kraftlos erklärt, heisst es weiter. Infolge der Annullierung Aktien habe jeder Inhaber Anspruch auf eine Entschädigung von 179,25 US-Dollar in bar pro annullierte Vifor-Aktie. Das vorgesehene Abrechnungsdatum für die Zahlung dieser Entschädigung gegen Lieferung der annullierten Vifor-Aktien ist der 28. Dezember 2022.

Vifor wurde im August von der australischen CSL übernommen. Die Australier versprechen sich dadurch Zugang zu einem Milliardenmarkt mit Nierenleiden. Im Frühjahr 2017 war Vifor vom Galenica-Konzern abgespaltet und an die Börse gebracht worden. Galenica hatte Vifor 1977 übernommen und schliesslich zu einem grossen Hersteller von Eisenpräparaten sowie Mittel gegen Nierenleiden aufgebaut.

tv/ra

(AWP)