Die Untersuchung ergab laut einer Bekanntmachung der Weko vom Donnerstag, dass Rimowa mit ihren deutschen Vertriebspartnern im Zeitraum vom 25. Januar 2012 bis zum 13. November 2013 ein unzulässiges Exportverbot für ihre Produkte in die Schweiz vereinbart hatte. Rimowa habe sich nun verpflichtet, derartige Abreden künftig zu unterlassen. Der Weko-Entscheid kann an das Bundesverwaltungsgericht weitergezogen werden.
Rimowa war nicht zum ersten Mal im Visier der Weko. Bereits 2010 hatte die Behörde eine Untersuchung mit dem Verdacht auf einen Preiszwang bei Rollkoffern von Rimowa und Samsonite eröffnet. Es konnte damals jedoch nicht nachgewiesen werden, ob die von Händler zu Händler kaum unterschiedlichen Preise aufgrund einer kartellrechtlich unzulässigen Verhaltensweise des Hersteller zustande gekommen waren.
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(AWP)