Um welches Unternehmen es sich handelt, sagt die Weko nicht. Direktor Patrik Ducrey betonte gegenüber der Nachrichtenagentur AWP aber, dass es eine "eher kleine Firma" sei.
Es lägen der Weko aufgrund einer Anzeige Anhaltspunkte vor, dass zwischen dem Hersteller und einigen Vertriebspartnern in Ländern ausserhalb der Schweiz vertragliche Exportverbote bestanden hätten. Diese Verbote hätten möglicherweise Parallel- und Direktimporte in die Schweiz verhindert.
Im Rahmen der Untersuchung prüfe man nun, ob diese Exportverbote sogenannte unzulässige vertikale Gebietsschutzabreden im Sinne des Kartellgesetzes darstellten. Wie lange das Verfahren dauern werde, sei zum jetzigen Zeitpunkt schwer abzuschätzen, ergänzte Ducrey.
Das mögliche Vergehen, auf das seine Behörde aufgrund einer Anzeige aufmerksam wurde, habe sich im Frühling dieses Jahres ereignet.
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(AWP)