Konsequenzen für Verbraucher:

Im Gesetzesvorschlag heisst es, den EU-Staaten stehe es frei, geeignete Massnahmen selbst zu wählen. Wie genau auf Verbraucherseite gespart wird, ist also nicht vorgegeben. Dass auch Bürgerinnen und Bürger Gas sparen müssen, ist aber sehr wahrscheinlich. Denn die Einsparziele sind hoch. Auf zunächst freiwilliger Basis soll der Gasverbrauch in den EU-Ländern um 15 Prozent sinken. Im Verordnungsentwurf wird aber betont, dass sogenannte geschützte Kunden "ununterbrochen" versorgt werden sollen.

Generell gibt es für den Fall einer Gasnotlage bereits einheitliche Regeln in der EU, die in der sogenannten SoS-Verordnung verankert sind. Diese regelt etwa, welche Kunden in einem Ernstfall noch mit Gas versorgt werden sollen: Haushalte und essenzielle soziale Dienste werden als geschützte Verbraucher besonders behandelt. Sie geniessen eine besondere Stellung und ihnen kann von den Mitgliedsländern Vorrang eingeräumt werden.

In einem Punkt kommen aber vermutlich auch weniger Auswirkungen auf die Menschen im Land zu als zunächst angedacht. In einem früheren Entwurf war vorgesehen, dass öffentliche Gebäude, Büros und kommerzielle Gebäude bis maximal 19 Grad beheizt und mit Klimaanlagen auf nicht weniger als 25 Grad heruntergekühlt werden sollen. Dies findet sich in den am Mittwoch präsentierten Vorschlägen nicht mehr.

Konsequenzen für Unternehmen:

Der Entwurf der Kommission, dem die EU-Staaten noch zustimmen müssen, sieht unter anderem vor, dass Unternehmen auf andere Energieträger umsteigen sollen. Dafür könnten Firmen finanzielle Anreize erhalten. Wenn die Versorgungslage sehr kritisch wird, könnten bestimmten Wirtschaftszweigen der Gashahn abgedreht werden. Der Gesetzesvorschlag sieht aber vor, dass bestimmte Bereiche geschützt werden sollen. Bei Sparmassnahmen soll etwa darauf geachtet werden, ob diese Auswirkungen auf Versorgungs- und Lieferketten hätten oder langfristige Schäden an Industrieanlagen anrichten könnten.

Der Deutsche Industrie und Handelskammertag (DIHK) begrüsste den Plan grundsätzlich. "Die EU-Kommission ist mit ihrem Gasplan auf dem richtigen Weg: Nur durch schnelle und pragmatische Gaseinsparungen kommen wir durch den nächsten Winter", sagte Achim Dercks, stellvertretender DIHK-Hauptgeschäftsführer. Er fordert von der Bundesregierung finanzielle Anreize und, dass der Wechsel von Gas auf andere Energieträger bürokratisch vereinfacht wird.

Nach geltenden EU-Regeln müsste die deutsche Industrie theoretisch Gas an Haushalte eines Nachbarlands wie Österreich abgeben, falls das Land sich nicht anders versorgen kann und auch Deutschland keine weiteren Vorräte hat. Umgekehrt würden deutsche Haushalte über die Industrie von Nachbarländern versorgt, wenn es zum Äussersten käme. Dies wäre der allerletzte Ausweg und würde wohl nur eintreten, wenn Gas in mehreren Ländern gleichzeitig knapp wird. Die genauen Modalitäten müssten noch ausgearbeitet werden.

Konsequenzen für EU-Länder:

Sie müssen Massnahmen entwickeln, wie Gas gespart werden kann. Wenn der Vorschlag in seiner jetzigen Form Realität wird, sind sie im Zweifel auch dazu verpflichtet. Weigert sich dann ein EU-Staat, kann er von der Kommission vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) verklagt werden. Dies kann dazu führen, dass Strafen fällig werden.

Schon jetzt gibt es Mitgliedsstaaten, die sich nicht an die bereits geltenden EU-Regeln halten wollen. So hat Ungarn vergangene Woche einen Notstand ausgerufen und angekündigt, dass es ab August kein Gas und andere Energieträger mehr an andere EU-Länder liefern will. Die EU-Kommission untersucht diesen Schritt gerade.

Für Deutschland begrüsste Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (Grüne) das Vorhaben der EU-Kommission. "Wir müssen daher gemeinsam unsere Vorsorge stärken", teilte er mit. Ein entscheidender Hebel sei es, den Gasverbrauch zu reduzieren. "Daran müssen wir alle mit ganzer Kraft arbeiten."/dub/DP/ngu

(AWP)