Der Entscheid sei aufgrund der Entwicklungen an den Immobilien- und Hypothekarmärkten erfolgt, teilte der Bundesrat am Mittwoch mit. Der antizyklische Kapitalpuffer solle die Widerstandskraft des Bankensektors gegen Korrekturen am Hypothekar- und Immobilienmarkt stärken Gleichzeitig soll er einer weiteren Verschärfung der Situation auf diesen Märkten entgegenwirken.

Der antizyklische Puffer war im März 2020 zu Beginn der Corona-Krise deaktiviert worden.

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(AWP)