Von Personen, Organisationen und Unternehmen, die auf die EU-Sanktionsliste gesetzt werden, werden sämtliche in der EU vorhandenen Vermögenswerte eingefroren. Zudem dürfen gelistete Personen nicht mehr in die EU einreisen und mit den Betroffenen dürfen auch keine Geschäfte mehr gemacht werden.

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Ratspräsident Charles Michel hatten am Montagabend nach der russischen Anerkennung der selbst ernannten Volksrepubliken Luhansk und Donezk in der Ostukraine mitgeteilt: "Die Union wird Sanktionen gegen diejenigen verhängen, die an dieser rechtswidrigen Handlung beteiligt sind."

Das volle Arsenal der Sanktionsmöglichkeiten soll nach Angaben von Diplomaten noch nicht genutzt werden. Sanktionen zum Beispiel gegen den russischen Energiesektor und Ausfuhrverbote für Hightech-Technologie sind für den Fall vorbereitet worden, dass Russland einen Angriff auf die ganze Ukraine startet.

Beschlossen werden müssen alle Sanktionen letztlich vom EU-Ministerrat. Die Entscheidung kann auch im schriftlichen Verfahren erfolgen. Über das genaue Vorgehen werden sich voraussichtlich die Aussenminister bei einem Sondertreffen an diesem Dienstag in Paris abstimmen./aha/DP/mis

(AWP)