Nach Angaben der Kommission werden persistente organische Schadstoffe (POP) zwar eigentlich nicht mehr in neuen Produkten verwendet. Sie können aber noch immer in Abfällen aus einigen Konsumgütern wie wasserdichten Textilien, Möbeln, Kunststoffen und Elektronikgeräten nachgewiesen werden.

Neue Grenzwerte soll es den EU-Angaben zufolge nun unter anderem für Perfluoroctansäure (PFOA) geben, deren Salze und verwandte Verbindungen sich zum Beispiel in wasserdichten Textilien und Löschschaum finden. Die Einigung muss nun noch formell vom Rat der Mitgliedstaaten und vom Plenum des Parlaments gebilligt werden. Dies gilt aber als Formalie./aha/DP/men

(AWP)