Hintergrund ist ein Fall vor dem Bundesgerichtshof. Eine Reisende verlangt von American Airlines eine Ausgleichszahlung von 600 Euro, weil sie mit mehr als vier Stunden Verspätung in Kansas City ankam. Sie hatte ihren Flug mit Swiss von Stuttgart nach Zürich und von dort mit American Airlines nach Philadelphia sowie weiter nach Kansas City in einem Reisebüro gebucht. Die Verspätung entstand auf dem letzten Teilflug in den USA. Das Reisebüro hatte ihr für die Teilflüge einen Gesamtpreis berechnet und ein einheitliches Ticket gegeben./rew/DP/ngu

(AWP)