Eine erste Meldung, die 2017 von einem internen Revisor gemacht wurde, sei keine "Warnung" gewesen, erklärte BCN-Generaldirektor Pierre-Alain Leuenberger in einem Interview vom Samstag mit Arcinfo. Diese Meldung sei in keinem Zusammenhang mit Transaktionen des ehemaligen Mitarbeiters gestanden, die von der Bank angezeigt worden seien.
Leuenberger stellte zudem fest, dass der ehemalige Revisor nur einen Teil der Transaktionen des ehemaligen Mitarbeiters berücksichtigt habe, indem er bestimmte Gegenleistungen ausgelassen habe. Die gemeldeten Verluste hätten sich als Gewinne herausgestellt.
Der zweite Hinweis aus dem Jahr 2019 habe auf Probleme bei der Verbuchung bestimmter Transaktionen im Handelsraum hingewiesen, die nichts mit den strittigen Handlungen des ehemaligen Mitarbeiters zu tun hatten, so der Generaldirektor. Eine Arbeitsgruppe, der auch der Autor des Berichts angehört habe, habe Änderungen vorgeschlagen, die dann Ende 2019 umgesetzt worden seien.
Die BCN hatte am 8. März eine Strafanzeige gegen ihren ehemaligen Mitarbeiter eingereicht, von dem sie sich im vergangenen Jahr getrennt hatte. Die unrechtmässigen Handlungen, die sich von 2013 bis 2021 erstreckten, wurden bei einer internen Prüfung aufgedeckt. Neben Betrug werden dem Beschuldigten auch Veruntreuung, ungetreue Geschäftsbesorgung, passive Bestechung und Geldwäscherei vorgeworfen.
Ein Dutzend Privatkunden, die von unrechtmässig erzielten Gewinnen auf dem Devisenmarkt profitiert haben sollen, werden in dieser Untersuchung ebenfalls beschuldigt. Nach Angaben des zuständigen Staatsanwalts beläuft sich der vom Hauptbeschuldigten veruntreute Betrag auf zehn Millionen Franken.
(AWP)