Weitere Ursachen sind ungenügende strafprozessuale Instrumente und die mangelhafte Praxis der Strafverfolgungsbehörden von Bund und Kantonen, wie Transparency International (TI) Schweiz in einer am Montag veröffentlichen Studie schreibt. Die Organisation präsentiert deshalb zehn Forderungen mit konkreten Verbesserungsmassnahmen.

Die Regelung, der Vollzug und die Transparenz des Unternehmensstrafrechts müssten dringend verbessert werden, heisst es. Obwohl die Schweizer Strafbestimmung bereits seit 2003 in Kraft sei, seien in der Schweiz bisher nur einige wenige Unternehmen verurteilt worden.

Mit Blick auf die Korruptionsprävention und -bekämpfung, aber auch aus gesellschaftlicher und rechtsstaatlicher Sicht sei dies stossend. Unternehmen mit Sitz in der Schweiz seien "vielfach in grosse internationale Korruptions- und Geldwäschereifälle involviert", zudem müsse von einer hohen Dunkelziffer von Korruptions- und Geldwäschereidelikten ausgegangen werden.

Deutliche Regelungsdefizite

Für TI Schweiz weist das Unternehmensstrafrecht Lücken auf, namentlich sei die Unternehmensstrafbarkeit auf einen zu engen Deliktskatalog beschränkt. Deutliche Regelungsdefizite bestünden auch beim Strafprozessrecht - es enthalte nicht genügend Anreize, um Unternehmen zu Selbstanzeigen und Kooperation zu bewegen.

Im Weiteren seien die auf Unternehmen regelmässig angewendeten vereinfachten Verfahren zu intransparent sowie mit weiteren rechtsstaatlichen Defiziten behaftet. Der Vollzug des Unternehmensstrafrechts durch die zuständigen Behörden von Bund und Kantonen sei mangelhaft.

Die Studie zeige auf, dass in allen Bereichen Verbesserungsbedarf bestehe. Zu den Forderungen von TI Schweiz gehört unter anderem, dass die Transparenz der Strafjustiz bei der Unternehmensstrafbarkeit verbessert werden soll. Zudem sollen Massnahmen getroffen werden, um Unternehmen zu Selbstanzeigen und Kooperation mit den Strafverfolgungsbehörden zu animieren.

(AWP)