Nach Angaben der Sprecherin könnte Ungarn mit der Regelung gegen EU-Regeln verstossen, die eine Diskriminierung von Verbraucher wegen der Staatsangehörigkeit oder des Wohnsitzes untersagen. Einschränkungen des Binnenmarkts seien nur durch zwingende Gründe zu rechtfertigen, sagte die Sprecherin. Diese könnten etwa die öffentliche Ordnung, Gesundheit oder Sicherheit betreffen. "Sie können nicht mit wirtschaftlichen Gründen gerechtfertigt werden", sagte die Sprecherin.

Sollte die Brüsseler Behörde bei ihrer Untersuchung zu dem Schluss kommen, dass Budapest gegen EU-Recht verstösst, könnte sie ein sogenanntes Vertragsverletzungsverfahren gegen Ungarn einleiten. Am Ende könnte eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof sowie eine Geldstrafe stehen. Man habe von der Massnahme aus den Medien erfahren, sagte die Sprecherin.

Dass ausländische Autofahrer nicht mehr von dem staatlichen Tankrabatt profitieren dürfen, bedeutet, dass sie an den Zapfsäulen derzeit deutlich mehr Geld für einen Liter Sprit bezahlen müssen. Der Preis liegt Medienberichten zufolge im Schnitt 40 Prozent über dem für ungarische Bürger./wim/DP/eas

(AWP)