Ob sich aus dem Unterlassen dieser Nachricht Schadenersatzansprüche für Anleger aus einem bestimmten Zeitraum ergebenen, hängt nach Auffassung des Senats vor allem davon ab, ob ein Vorstandsmitglied Kenntnis von der Manipulation hatte. Denn nur eine Kenntnis auf dieser Ebene könne der Volkswagen AG zugerechnet werden. Die Beteiligten bekommen Gelegenheit, Stellung zu nehmen. Daher sind die Termine bis einschliesslich Februar 2022 aufgehoben.
In dem Prozess nach dem Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetz (KapMuG) wird seit mehr als drei Jahren verhandelt. Im Zentrum steht die Frage, ob VW die Märkte rechtzeitig über den Skandal um Millionen von manipulierten Dieselmotoren informierte. Ein Ende ist nicht in Sicht./bch/DP/ngu
(AWP)