Hintergrund ist dem Bericht zufolge eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes, der in der vergangenen Woche Freisprüche für vier VW-Personalmanager im Streit über die Höhe von Gehältern und Boni für einflussreiche Betriebsräte aufgehoben hatte. In dem Verfahren ging es um Bezüge, die mehrere leitende VW-Betriebsräte zwischen 2011 und 2016 bekamen. Die gezahlten Boni für die Arbeitnehmervertreter bewegten sich zwischen 80 000 und 560 000 Euro im Jahr.
Die Staatsanwaltschaft bewertete die Bewilligung der Gehälter als Untreue, weil VW Gewinn entgangen und so auch die Zahlung von Steuern vermindert worden sei. Das Landgericht Braunschweig sprach die Manager 2021 vom Vorwurf der Untreue zunächst frei. Nach der Entscheidung der BGH-Richter muss sich das Landgericht erneut mit dem Fall befassen.
VW kommentierte den Bericht am Donnerstagabend nicht konkret. Das Unternehmen erklärte aber, man werde das BGH-Urteil sorgfältig prüfen. Soweit darin Feststellungen zum Massstab der Betriebsratsvergütung enthalten seien, werde sich VW an diesen orientieren. Der VW-Betriebsrat äusserte sich nicht zu dem Bericht./sey/DP/mis
(AWP)