Restschadenersatz kann Diesel-Besitzern zustehen, deren Schadenersatz-Forderungen berechtigt, aber bereits verjährt sind. Dafür muss VW aber - so die Formulierung im Gesetz - durch die unerlaubte Handlung "etwas erlangt" haben. VW hatte Audi mit dem Skandalmotor EA189 beliefert und muss Käufern gegenüber dafür auch grundsätzlich haften. Einen wirtschaftlichen Vorteil aus dem späteren Verkauf der Autos hatte VW laut BGH aber nicht. Für die Zahlung von Restschadenersatz wäre das eine Grundvoraussetzung. Laut VW ist die Entscheidung auf gut 1000 laufende Verfahren übertragbar.

In dem Fall geht eine Audi-Besitzerin aus Baden-Württemberg nun leer aus. Sie hätte bis spätestens Ende 2019 klagen müssen, tat dies aber erst 2020. Andere Ansprüche kommen nicht infrage./sem/DP/men

(AWP)