Sollte es auf diesem "klar abgrenzenten Teil" dieses Portfolios tatsächlich zu Verlusten kommen, muss die UBS die ersten 5 Milliarden Franken selber schultern. Der Bund übernimmt die nächsten 9 Milliarden, weitergehende Verluste wiederum gehen auf die Rechnug der UBS.

Wie der Bunderat am Sonntagabend weiter mitteilte, ist der Credit Suisse während der Dauer der beanspruchten staatlichen Unterstützung die Auszahlung von Dividenden nicht erlaubt.

Zudem geht der Bundersrat die Boni der Banken an. Gemäss Artikel 10a des Bankengesetzes könne die Auszahlung variabler Vergütungen ganz oder teilweise verboten werden.

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(AWP)