Dieses Massnahmenpaket hat der Bundesrat am Mittwoch getroffen und nach Börsenschluss am Abend kommuniziert. Vor zwei Wochen hatte die Regierung die aufgeschobenen variablen Vergütungen bei der CS vorläufig sistiert. Nun ist definitiv klar, was mit diesen Boni passieren soll.

Die bis Ende 2022 ausstehenden variablen Vergütungen der obersten drei Führungsebenen der Credit Suisse werden für die Geschäftsleitung gestrichen, für die erste Führungsebene unter der Geschäftsleitung um die Hälfte und für die zweite Führungsebene unter der Geschäftsleitung um einen Viertel gekürzt. Damit werde der Verantwortung der obersten Kader für die Situation der Credit Suisse differenziert Rechnung getragen, schrieb der Bundesrat.

Kein generelles Boni-Verbot

Betroffen sind gemäss dessen Angaben rund tausend Mitarbeitende, denen mit diesen Massnahmen ein Gesamtbetrag von insgesamt rund 50 bis 60 Millionen Franken entzogen wird. Aufgrund des negativen Kursverlaufs der Credit-Suisse-Aktien mussten alle 49'000 Mitarbeitenden mit variablen Vergütungen bereits eine Einbusse von insgesamt über zwei Milliarden Franken in Kauf nehmen.

Der Bundesrat streicht oder kürzt zudem die im Jahr 2023 anfallenden variablen Vergütungen - dies anteilsmässig bis zum Vollzug der Übernahme, wie der Mitteilung zu entnehmen war. Insgesamt unterliegen alle hängigen und noch nicht ausbezahlten Boni der betroffenen Kaderpersonen der Credit Suisse der Massnahme des Bundes.

Die Credit Suisse muss überdies prüfen, ob bereits ausbezahlte Boni zurückgefordert werden können. Sie hat dem Finanzdepartement und der Finanzmarktaufsicht darüber Bericht zu erstatten.

Der Bundesrat schreibt, dass mit einem generellen Boni-Verbot für alle Mitarbeitenden zwar ein politisches Zeichen hätte gesetzt werden können. Allerdings hätte dieser Schritt aus Sicht der Regierung auch Risiken gehabt: So hätte es zu einer unerwünschten operativen Destabilisierung kommen können, indem der Abwanderungsdruck für Leistungstragende weiter erhöht worden wäre.

Vorgaben für die UBS

Auch die UBS muss handeln. Der Bundesrat hat die Grossbank verpflichtet, ihr Vergütungssystem unter die Lupe zu nehmen. Allgemein solle das Risikobewusstsein als Boni-Kriterium weiterhin angemessen berücksichtigt werden, hiess es. Auch das Einhalten von Verhaltensregeln soll massgebend sein für die Auszahlung von Boni.

Zudem sollen Anreize geschaffen werden, die von der staatlichen Verlustgarantie erfassten Credit-Suisse-Aktiven erfolgreich - also möglichst gewinnbringend - zu verwerten.

Durchgesetzt werden die Massnahmen vom Eidgenössischen Finanzdepartement (EFD). Dieses werde den Betroffenen das rechtliche Gehör gewähren, bevor es entsprechende Verfügungen zuhanden der Credit Suisse und der UBS erlässt, hiess es. Diese Verfügungen können beim Bundesverwaltungsgericht angefochten werden. Die Umsetzung der Massnahmen durch die Banken werde von der Finma überprüft.

Übernahme mit Notrecht forciert

Basis für den staatlichen Boni-Eingriff bietet das Bankengesetz. Gemäss Artikel 10a ordnet der Bundesrat Massnahmen im Bereich der Vergütungen an, wenn einer systemrelevanten Bank direkt oder indirekt staatliche Beihilfe aus Bundesmitteln gewährt wird.

Am 19. März hatte der Bundesrat die Übernahme der Credit Suisse durch die UBS angeordnet. Das verabschiedete Paket erhält auch Garantien des Bundes.

Einerseits geht es um eine Liquiditätshilfe der Schweizerischen Nationalbank (SNB) in Höhe von hundert Milliarden Franken an die Credit Suisse. Anderseits gibt es eine Garantie zur Absicherung allfälliger Verluste der UBS beim Verkauf von bestimmten Aktivpositionen der Credit Suisse im Umfang von neun Milliarden Franken. Das Parlament dürfte diese von der Finanzdelegation (Findel) im Eiltempo freigegebenen Notkredite nächste Woche an einer ausserordentlichen Session absegnen.

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(AWP)