Die wirtschaftliche Not vieler Unternehmen durch die Corona-Krise spiegele sich bis dato nicht in einem Anstieg der gemeldeten Unternehmensinsolvenzen wider, stellte die Wiesbadener Behörde am Montag fest. Hauptgrund ist eine Sonderregelung während der Pandemie: Firmen, die wegen der Corona-Krise zahlungsunfähig wurden, waren von März bis einschliesslich September 2020 nicht verpflichtet, einen Insolvenzantrag zu stellen. Für Fälle von Überschuldung hat der Gesetzgeber diese Ausnahme bis Ende Januar 2021 verlängert.
Viele Experten befürchten einen Anstieg der Zahl der Firmenpleiten im Jahr 2021. Auch in vorläufigen Zahlen des Bundesamtes deutet sich dies an: Die Zahl der eröffneten Regelinsolvenzen im Dezember lag den Angaben zufolge zwar wie in den vorangegangenen Monaten des Jahres 2020 unter dem Vorjahreswert (minus 9 Prozent). Allerdings stieg sie im Vergleich zum Vormonat um 18 Prozent an./ben/DP/jha
(AWP)