Bei Cum-Cum-Geschäften werden Wertpapiere im Besitz ausländischer Aktionäre über den Dividendenstichtag an Partner im Inland verliehen - etwa Banken. Diese lassen sich dann Kapitalertragssteuer erstatten, was die ausländischen Aktionäre nicht können.

Laut Staatsanwaltschaft sind HSBC Holdings, BNP Paribas und Natixis betroffen. Zuvor hatte bereits die Societe Generale bestätigt, Teil der Untersuchung zu sein. Unbekannt war zunächst auch, um welche Summen es bei den Vorwürfen geht./rbo/DP/mis

(AWP)