In dem Verfahren geht es um Musks Tweets von August 2018 mit der überstürzten Ankündigung, er wolle die Elektroauto-Firma von der Börse nehmen und habe die Finanzierung dafür gesichert. Später stellte sich heraus, dass es keine festen Zusagen von Investoren gab. Die Anleger stützen darauf ihre Sammelklage gegen Musk und Teslas Verwaltungsrat. Die falschen Tweets hätten Kursschwankungen ausgelöst, durch die sie Geld verloren hätten, argumentieren sie.

Die kurze Zeit im Zeugenstand am Freitag erlaubte einige Einblicke in Musks Verteidigungslinie. So beharrte er darauf, dass die auf 240 Zeichen beschränkte Länge der Twitter-Nachrichten keine ausführlichen Erklärungen zulasse. Sein Anwalt hatte bereits im Eröffnungsplädoyer gesagt, der Satz "Finanzierung gesichert" gehe nur auf eine unglückliche Wortwahl unter Zeitdruck zurück, während Musk etwas anderes gemeint habe. Der Anwalt der Kläger erinnerte den Tesla-Chef in der Befragung daran, dass er auch bei Twitter korrekte Angaben zu seinem Unternehmen machen müsse.

Zugleich versuchte Musk, generell einen Einfluss seiner Tweets auf Anleger in Frage zu stellen. "Nur weil ich etwas twittere, bedeutet es nicht, dass Leute das glauben oder entsprechend handeln werden", sagte er. So habe er einmal bei Twitter geschrieben, er halte die Tesla-Aktie für zu teuer - und der Kurs sei danach weiter gestiegen, sagte Musk. Tatsächlich war die Aktie an dem Tag im Mai 2020 nach Musks Tweet zunächst um über zehn Prozent gefallen, bevor es später wieder nach oben ging.

Der Kläger-Anwalt verwies auch darauf, dass Vertraute Musk im Juli 2018 empfohlen hätten, weniger oder gar nicht mehr zu twittern. Der 51-Jährige sagte zunächst, er könne sich nicht daran erinnern. Doch nachdem er entsprechende Aussagen der Vertrauten "zum Auffrischen der Erinnerung" zu lesen bekam, bestritt er das nicht. Er habe sich ganz offensichtlich nicht daran gehalten, sagte Musk.

Richter Edward Chen stellte in dem Verfahren bereits im vergangenen Jahr fest, dass Musks Angaben in den Tweets nicht der Wahrheit entsprochen hätten. Die Geschworenen werden im Prozess zwar darauf hingewiesen, sollen aber bewerten, ob diese Äusserungen relevant für Anleger waren - und ihnen Schaden zufügten, weil sie sich darauf verliessen. Auch müssen sie entscheiden, ob Musk bewusst war, dass er falsche Angaben machte.

Die Tweets hatten Musk und Tesla bereits heftigen Ärger eingebrockt. Der 51-Jährige und das Unternehmen zahlten nach Ermittlungen der Börsenaufsicht SEC wegen Irreführung von Anlegern Strafen von jeweils 20 Millionen Dollar. Ausserdem musste Musk den Vorsitz im Verwaltungsrat aufgeben und sich verpflichten, potenziell kursrelevante Tweets von Tesla absegnen zu lassen./so/DP/jha

(AWP)