Für beide Impfstoffe wurde zum Zeitpunkt ihrer Zulassung eine bedingte Genehmigung für das Inverkehrbringen erteilt, wie die EMA mitteilte. Damit waren die Unternehmen verpflichtet, die Ergebnisse der laufenden klinischen Studien vorzulegen und zusätzliche Daten über die pharmazeutische Qualität des Impfstoffs im Hinblick auf die geplante Ausweitung der Produktion zu liefern.

Wie die EMA nun erklärte, hätten diese Versuche und zusätzliche Studien beruhigende Daten zu wichtigen Aspekten wie der Wirksamkeit der Impfstoffe bei der Verhinderung schwerer Corona-Erkrankungen geliefert. Darüber hinaus hätten die Unternehmen alle angeforderten zusätzlichen Daten zur pharmazeutischen Qualität der Impfstoffe vorgelegt. Deshalb sei nun der Weg frei für eine Standardzulassung./evs/DP/ngu

(AWP)