Wie hoch der Beitrag sein soll, lässt der Text zunächst offen. Die EU-Kommission schlägt darin zudem verpflichtende Stromsparziele für Spitzenzeiten vor, zu denen der zu sparende Anteil auch noch festgelegt werden muss.

Die Energieminister der EU-Staaten hatten die EU-Kommission vergangene Woche damit beauftragt, ihren Notfallplan mit einer Reihe von Massnahmen gegen die hohen Strompreise in Gesetzesform umzusetzen. Die Behörde von Ursula von der Leyen will ihre Vorschläge in dieser Woche präsentieren.

Lücken gibt es im Papier auch noch bei der vorgesehenen Abschöpfung übermässiger Gewinne bestimmter Stromproduzenten. Anders als bei der Solidaritätsabgabe für fossile Energie geht es hier um Unternehmen, die aus billigeren Quellen als Gas Strom produzieren - etwa Wind, Sonne oder Atomkraft. Sie sollen ihren Erlös ab einem bestimmten Preis pro Megawattstunde abgeben. Die Obergrenze soll in allen EU-Ländern gelten - ihre Höhe ist aber noch offen. In vorherigen Entwürfen lag die Erlösobergrenze bei 200 Euro pro Megawattstunde.

Hintergrund ist, dass viele Produzenten wegen der sehr hohen Gaspreise, an denen sich der Strompreis derzeit insgesamt orientiert, besonders hohe Gewinne erzielen. Diese sollen unabhängig vom Handelsplatz oder vom Transaktionszeitraum abgeschöpft und an Verbraucher umverteilt werden.

Der Entwurf sieht ausserdem vor, dass Endkundenstrompreise nicht nur für Verbraucher, sondern auch für kleine und mittlere Unternehmen vom Staat vorübergehend gedeckelt werden können. Die verschiedenen Massnahmen sollen zudem zunächst nur bis Ende März 2023 gelten, wie aus dem Entwurf hervorgeht./dub/DP/ngu

(AWP)