Die Aufseher bekräftigten zugleich, für den Fall einer Schieflage einer Bank in der Europäischen Union gelte eine feste Regel, in welcher Reihenfolge Aktionäre und andere Gläubiger herangezogen würden. Verluste einer Bank gingen zuerst zulasten des Aktienkapitals. Erst wenn dieses nicht ausreiche, würden Nachranganleihen, sogenanntes AT1-Kapital, herangezogen.

Im Fall der Credit Suisse sorgt für Unsicherheit, dass die Inhaber eigenkapitalähnlicher Anleihen ihr investiertes Geld im Zuge der Übernahme durch die UBS komplett verlieren sollen. Dabei geht es um sogenannte AT1-Anleihen im Umfang von 16 Milliarden Schweizer Franken (16,2 Mrd Euro). Die Credit-Suisse-Aktionäre büssen zwar auch einen Grossteil ihres investierten Geldes ein, sollen aber für einen Bruchteil des letzten Kurswerts UBS-Papiere erhalten./ben/stw/stk

(AWP)