Die beiden Jahre 2020 und 2021 waren geprägt von Sonderregelungen zu Insolvenzen in Folge der Corona-Pandemie sowie der Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021. Um eine Pleitewelle infolge der Pandemie abzuwenden, hatte der Staat die Pflicht zum Insolvenzantrag bei Eintritt von Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit zeitweise ausgesetzt. Seit dem 1. Mai 2021 gilt die Insolvenzantragspflicht wieder in vollem Umfang. Ausnahmen gab es noch bis 31. Januar 2022 für Betriebe, die im vergangenen Sommer Schäden durch Starkregen oder Überflutungen erlitten hatten.

Im laufenden Jahr rechnen Experten wieder mit mehr Firmenpleiten, denn viele Unternehmen haben die Folgen der Pandemie nicht verkraftet. Nach vorläufigen Zahlen des Bundesamtes haben die Insolvenzen im Februar dieses Jahres zwar zugelegt, aber noch längst nicht das Vorkrisen-Niveau erreicht. Sie stiegen im Vergleich zum Januar um 4,2 Prozent./ceb/DP/jha

(AWP)