So würden die Bestimmungen, nach denen Boni verfallen, reduziert werden oder gar zurückbezahlt werden müssen, immer strenger, wie Stephan Hostettler, Chef von HCM Hostettler & Company, am Dienstag an einem Mediengespräch ausführte. So gibt es gemäss seinen Aussagen derzeit beispielsweise bei 31 der 100 grössten börsenkotierten Unternehmen "Clawback"-Bestimmungen, also fixe Regeln, wann zuvor gewährte Boni zurückgefordert werden können. Dass es bisher in der Schweiz tatsächlich schon einmal zu einer Rückforderung kam, ist Hostettler nicht bekannt.

Im Weiteren sieht der Experte für Vergütungssysteme auch vermehrt Anforderungen zum Aktienbesitz, also Vorgaben, die Chefs zum Halten einer gewissen Zahl von Aktien des eigenen Unternehmens verpflichtet. Knapp ein Drittel der Top-100-Unternehmen schreibt demnach der obersten Chefetage vor, wie viele Aktien des eigenen Unternehmens mindestens gehalten werden müssen.

Angesichts der Entwicklungen auf internationaler Ebene bezüglich der Offenlegung der tatsächlich realisierten Vergütung von Konzernchefs rechnet Hostettler auch in der Schweiz mit neuen entsprechenden Regulierungen. Allerdings weisen gemäss HCM bereits 9 von 10 Unternehmen, die ihren Chefs mit Langzeitzielen verknüpfte Boni zusprechen, im Nachgang auch aus, wie hoch die tatsächlich realisierten Boni des Managements ausfielen.

Ähnlich wie bei den CEO-Löhnen sieht die Situation auch bei den Honoraren für die Verwaltungsräte aus. Gemäss Hostettler dürfte sich am bisherigen Honorarniveau wenig ändern, selbst wenn bei diversen Unternehmen zu Anpassungen der Entschädigung kommen dürfte - allerdings in beide Richtungen. Und auch die Zahl der Unternehmen, die Aktienbesitz-Anforderungen an ihre Verwaltungsräte stellt, dürfte tendenziell weiter steigen.

Sechs von zehn Firmen lassen abstimmen

Bei börsenkotierten Unternehmen müssen Cheflöhne und Verwaltungsratshonorare von der Generalversammlung abgesegnet werden. Bei rund zwei Drittel der Unternehmen wird an der GV, die meist im Frühling stattfindet, über die Gesamtvergütung der laufenden und allenfalls der Folgeperiode abgestimmt. Beim Rest kommt der fixe Lohnanteil der laufenden Periode sowie die gesprochenen Boni des Vorjahres zur Abstimmungen.

Ein Teil der Unternehmen lässt die Generalversammlung zudem auch noch über den Vergütungsbericht des Vorjahres abstimmen. Bei solchen konsultativen Abstimmungen liegt der Fokus auf den Mechanismen der Bonussysteme. Solche Abstimmungen gab es laut HCM letztes Jahr bei 147 der über 240 börsenkotierten Unternehmen.

Nachdem in den Jahren davor die Zahl der Unternehmen, die solche konsultativen Befragungen bezüglich des Vergütungsberichts durchführten, stetig stieg, stagniert sie nun gemäss der Erhebung von HCM. Bei den meisten dieser Unternehmen wird der Bericht von den Aktionären mehr oder weniger durchgewunken, und zwar mit Ja-Quoten von über 80 Prozent. Nur bei rund 10 Prozent der Unternehmen betrug die Zustimmungsrate weniger als 80 Prozent, in einem Einzelfall wurde der Vergütungsbericht sogar abgelehnt.

Selbst wenn es sich um konsultative Abstimmungen handelt, seien diese nicht weniger relevant als die bindenden Abstimmungen, sagte Hostettler am Dienstag. "Die Verwaltungsräte nehmen die Signale, die Investoren bei solchen Abstimmungen aussenden, sehr ernst." Eine tiefe Zustimmungsrate zum Vergütungsbericht führten deshalb meist zu Anpassungen an den Vergütungssystemen,

jr/rw

(AWP)