Im Kern gehe es bei der Fehlerfeststellung um die Bewertung des Immobilienprojekts "Glasmacherviertel", die die BaFin für zu hoch halte. Die Adler-Gruppe habe hingegen wiederholt öffentlich darauf hingewiesen, dass sie die im Konzernabschluss mehrfach geprüfte und testierte Bewertung für ordnungsgemäss und korrekt halte, hiess es weiter. Darüber hinaus habe ein professioneller, unabhängiger Sachverständiger die Bewertung vorgenommen. Offenkundig würden die Adler-Gruppe und die BaFin hierzu unterschiedliche Auffassungen vertreten, die nun auf dem Rechtsweg geklärt werden.

Die Behörde hatte sich eingeschaltet, nachdem die Immobiliengesellschaft im Oktober erstmals unter Druck des Leerverkäufers Fraser Perring geraten war. Dieser und sein Researchdienst Viceroy hatten schwere Vorwürfe gegen Adler erhoben, darin ging es unter anderem um die Bewertung von Immobilienprojekten. Das Unternehmen hatte die Vorwürfe stets zurückgewiesen./mne/jha/

(AWP)