Allerdings betonte die 38. Kammer auch, dass die Forderung der Vereinigung Cockpit nicht unbedenklich sei. "Jedoch hätte die Deutsche Lufthansa AG ihre rechtlichen Bedenken während der bisherigen Verhandlungen äussern müssen, damit über diesen Punkt Gespräche hätten geführt werden können." Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, eine Berufung zum Landesarbeitsgericht München ist möglich.

Der ganztägige Streik der Lufthansa-Piloten liess am Freitag den gesamten Flugbetrieb der Airline nahezu stillstehen. Mehr als 800 Flüge mit 130 000 betroffenen Passagieren hatte die Lufthansa am Vortag vorsorglich abgesagt. Der Streik ist auf 24 Stunden beschränkt./sax/DP/stw

(AWP)