Nestlé verzichte darauf, gegen die Entscheidung des Berufungsgerichts des Kantons Waadt in Berufung zu gehen, sagte der Sprecher. Damit bestätigte er einen Bericht der Westschweizer Zeitung "Le Temps" vom Dienstag.

Motarjemi war im Jahr 2000 zu Nestlé gestossen und dort für die Lebensmittelsicherheit verantwortlich gewesen. 2010 wurde sie entlassen und ging ein Jahr später gerichtlich gegen ihren ehemaligen Arbeitgeber vor. Sie warf dem Unternehmen unter anderem vor, sie nicht genügend gegen Mobbing geschützt zu haben.

In erster Instanz wurde zwar die Existenz des Mobbings anerkannt, Nestlé als Arbeitgeber aber entlastet. Das Berufungsgericht verurteilte Nestlé dann allerdings 2020 wegen Verstosses gegen das Arbeitsgesetz. Das Unternehmen habe nicht genug getan, um die Angestellte vor Mobbing zu schützen, so das Urteil der Richter.

Dieses Urteil focht Nestlé beim Bundesgericht an, welches jedoch nicht auf die Beschwerde eintrat. Stattdessen ging der Fall an das Berufungsgericht zurück, das unter anderem über die Höhe des von der Klägerin geforderten Schadenersatzes befinden sollte.

Dieses Urteil wurde laut "Le Temps" am 27. Dezember des vergangenen Jahres gefällt, die Berufungsfrist laufe noch bis Donnerstag. Gegenüber der Zeitung gab Motarjemi an, dass auch sie keine Berufung gegen das Urteil einlegen werde.

Die Höhe der Entschädigung, die Motarjemi von Nestlé erhalten soll, ist nicht bekannt. Sie hatte ursprünglich einen symbolischen Betrag von einem Franken Schadensersatz gefordert plus 2,1 Millionen Franken für ihre Ausgaben sowie Lohnausfälle.

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(AWP)