Dies habe die Nasdaq dem Unternehmen am letzten Freitag mitgeteilt, heisst es in einem Communiqué vom Montag. Konkret müssten kotierte Unternehmen ein Eigenkapital von mindestens 10 Millionen US-Dollar vorweisen können, Obseva habe aber zum Halbjahr nur einen Wert von gut 2,1 Millionen ausgewiesen.

Das Unternehmen hat nun laut den Angaben bis zum 29. August Zeit, um einen Plan vorzulegen, wie die Kotierungs-Mindestvorschriften wieder erfüllt werden können. Dies will die Gesellschaft tun. Sollte dieser Plan akzeptiert werden, habe man dann voraussichtlich 180 Tage Zeit zur Umsetzung.

Trotz des aktuellen Mangels könnten die Obseva-Papiere vorläufig weiter an der Nasdaq gehandelt werden, betonte das Unternehmen.

Keine analoge Regel an der SIX

Die Aktien sind neben der Nasdaq auch an der SIX kotiert. Hier gilt die Eigenkapital-Regel nicht, wie ein Sprecher der SIX Exchange Regulation auf Anfrage sagte. Gemäss Kotierungsreglement müsse das ausgewiesene Eigenkapital des Emittenten am ersten Handelstag zwar mindestens 25 Millionen Franken betragen. Weitere Regelungen bezüglich Ausstattung mit Eigenkapital bestünden aber nicht.

Das Genfer Unternehmen kämpft ums Überleben, seit die US-Zulassungsbehörde FDA Ende Juli den Zulassungsantrag für den wichtigsten Forschungskandidaten (Linzagolix zur Behandlung von Uterusmyomen) zurückgewiesen hat. Obseva hat darauf eine Massenentlassung eingeleitet und um Nachlassstundung ersucht.

Der Aktienkurs war damals regelrecht eingebrochen. Die aktuellen Nachrichten bewegen den Kurs hingegen kaum (aktuell +0,4%).

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(AWP)