Die Kanzlei habe für den Montag AT1-Gläubiger zu einem Briefing eingeladen, heisst es. Teilnehmen könnten japanische Staatsangehörige oder nach japanischem Recht gegründete oder organisierte Unternehmen. Bis Ende Mai müssten sich alle Gläubiger registriert haben, die am Schiedsverfahren teilnehmen wollten. Masuda & Partners arbeite in dieser Sache mit der Singapurer Kanzlei Drew & Napier zusammen.

Die Anwälte wollen offenbar die Verletzung des Investitionsschutzabkommen zwischen der Schweiz und Japan geltend machen. Solche bilateralen Abkommen sollen Ausländern im jeweils anderen Land rechtlichen Schutz für ihre Direktinvestitionen bieten. Im Falle eines Disputs könnten Investoren direkt vor einem internationalen Schiedsgericht klagen, schreibt die "NZZ am Sonntag" (NZZaS). Weil es sich um völkerrechtliche Verträge handelt, könne sich der "Gaststaat" seinen Verpflichtungen nicht durch seine nationalen Rechtsetzungsmöglichkeiten entziehen.

Die Mehrheit der ausländischen Gläubiger, deren Heimatstaat mit der Schweiz ein Investitionsschutzabkommen abgeschlossen habe, dürfte sowohl an einer Schiedsklage teilnehmen als auch eine Beschwerde gegen die Verfügung der Finma führen, zitiert die NZZaS einen Zürcher Anwalt, der mehrere Gläubigerinnen vor dem Bundesverwaltungsgericht vertritt.

Im Rahmen der am 19. März von den Behörden verfügten Übernahme der kriselnden Credit Suisse durch die UBS waren die sogenannte Additional-Tier-1-Anleihen (AT1) der CS mit einem nominalen Wert von insgesamt rund 16 Milliarden Franken für wertlos erklärt worden. Zahlreiche Kanzleien haben bereits angekündigt, dagegen vorzugehen. Vor dem Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen sind Klagen im Namen von mehr als 1000 Obligationären gegen den Entscheid der Finanzmarktaufsicht Finma eingegangen.

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(AWP)