Wie dem am Donnerstag publizierten Urteil zu entnehmen ist, geht es um eine Teilverfügung der Elcom zu Repower-Tarifen in den Jahren 2009 und 2010. Die Regulationsbehörde der Strombranche hatte zwar nicht die Stromtarife kritisiert, aber deren Berechnungsmethode für die Grundversorgung. Der Energiekonzern wollte diese Grundsatzfrage gerichtlich klären lassen, um Rechtssicherheit für die Zukunft zu haben.

Repower beanstandete, dass zur Berechnung des Strompreises ihr gesamtes Energieportfolio herangezogen werde. Der Energiekonzern wollte nur diejenige Energiemengen berücksichtigen, die für die Versorgung der Endverbraucher erzeugt oder beschafft werden.

ElCom vertritt die Auffassung, Repower müsse alle Preisvorteile, die das Unternehmen aufgrund seines freien Netzzugangs am freien Markt erziele, an die Endverbraucher weitergeben. Dabei sollen anteilsmässig sowohl die freien wie auch die gebundenen Kunden profitieren.

"Preisvorteile sind anteilsmässig weiterzugeben"

Das Bundesgericht stützte nun die Auffassung der ElCom. "Nach dem Willen des Gesetzgebers sind sämtliche am freien Markt erzielten Preisvorteile anteilsmässig weiterzugeben", heisst es im Urteil. Auch wenn in der Grundversorgung nicht der Marktpreis gelte, solle laut Gesetz ein Marktanteil in die Tarife der festen Endverbraucher einfliessen.

Die Weitergabe der Preisvorteile sei zudem weder sachlich noch zeitlich beschränkt, befand das Gericht. Es widersprach damit der Repower, welche nur Preisvorteile weitergeben wollte, die ab 2008 nach der Schaffung des freien Netzzugangs durch das Stromversorgungsgesetz entstanden.

"Das Urteil des Bundesgerichts schafft Rechtssicherheit für die ganze Energiebranche hinsichtlich der Bildung der Energietarife", erklärte Repower auf Anfrage gegenüber der Nachrichtenagentur Keystone-SDA. Das Urteil ist rechtskräftig.

(AWP)