Die Ukraine hatte wegen des Krieges nur noch an einer Messstation über komplett ukrainisch kontrolliertes Gebiet die Durchleitung russischen Gases genehmigt. Russland will über diese jedoch nicht mehr russisches Gas in Richtung Europa pumpen. Der ukrainische Staatskonzern Naftogaz hatte Anfang September Klage bei einem schweizerischen Schiedsgericht gegen Gazprom eingereicht, um trotz der geringeren Durchleitung den Transit für die maximal vertraglich vereinbarte Liefermenge zu erhalten.

Gazprom lehnt diese Strafzahlungen ab, weil sich das Unternehmen nicht in der Verantwortung sieht für den Lieferrückgang. Aus Sicht des russischen Unternehmens soll vielmehr Naftogaz dafür bezahlen, dass es die vereinbarten Umfänge nicht durchleitet. "Gazprom sieht die Klageeinreichung von Naftogaz als unfreundlichen Schritt und die Fortsetzung des unlauteren Verhaltens des ukrainischen Unternehmens an", teilte der Konzern mit. Gazprom lehnt auch den Gerichtsstandort ab, weil sich die Schweiz den Sanktionen des Westens gegen Russlands Krieg in der Ukraine angeschlossen hat.

Sollte Naftogaz das Schiedsgerichtsverfahren fortsetzen, würde das aus Sicht von Gazprom zu russischen Sanktionen gegen den ukrainischen Konzern führen. Die Sanktionen würden es Gazprom verbieten, für den Gastransit über das Nachbarland zu zahlen. Das wiederum zöge einen Transitstopp nach sich. Ein Wegfall des Transits durch die Ukraine würde die Lage auf dem Energiemarkt in Europa weiter verschärfen, nachdem die Ostseepipelines Nord Stream 1 und 2 auch nicht im Einsatz sind.

Trotz des laufenden russischen Angriffskrieges waren seit dem 24. Februar über 13,2 Milliarden Kubikmeter Erdgas aus Russland durch die Ukraine in die EU und nach Moldau geflossen. Die Ukraine hatte dadurch Einnahmen aus dem Transit erzielt./ast/DP/nas

(AWP)