Die Aktionäre können entweder online teilnehmen oder ihre Weisungen im Voraus auf schriftlichem oder elektronischem Weg dem unabhängigen Stimmrechtsvertreter übermitteln, letzteres bis am 2. Mai. Swatch hat bereits in den letzten drei Jahren die Generalversammlung jeweils nur virtuell durchgeführt.

Gemäss dem neuen neuen Aktienrecht, das auf Anfang Jahr in Kraft getreten ist, können Unternehmen ihre Generalversammlungen auch rein elektronisch durchführen, sofern die entsprechenden Statuten dies erlauben. Dies ist bei Swatch der Fall.

tv/uh

(AWP)