Die UBS werde die Entscheidung prüfen und alle Optionen in Betracht ziehen - einschliesslich der Berufung, hiess es in einer Mitteilung vom Montagnachmittag.

Die UBS war am Montag auch in zweiter Instanz vom Berufungsgericht wegen unerlaubter Geldgeschäfte und der Beihilfe zur Geldwäsche schuldig gesprochen worden. Der "Cour d'appel" in Paris verlangt eine Zahlung von insgesamt 1,8 Milliarden Euro. Darin enthalten ist eine Geldstrafe in der Höhe von 1 Milliarde Euro und die Zahlung von 800 Millionen Euro Schadensersatz.

Diese Strafe ist allerdings deutlich tiefer ausgefallen als in erster Instanz. Das Pariser Strafgericht hatte die Bank im Februar 2019 zu einer Zahlung von insgesamt 4,5 Milliarden Euro verurteilt, darin enthalten ebenfalls 800 Millionen Schadenersatz.

Bereits 2014 hatte die UBS eine Kaution von 1,1 Milliarden Euro zum Steuerfall in Frankreich hinterlegen müssen. Und in ihren Büchern hat sie dafür 450 Millionen Euro zurückgestellt.

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(AWP)