Die CS sowie andere internationale Grossbanken hatten ein Gesuch um die Befreiung von der Pflicht zur Unterbreitung eines öffentlichen Kaufangebots bei der Übernahmekommission im Zusammenhang mit der Kapitalerhöhung eingereicht, wie die Schweizer Bank am Freitag mitteilte. Dieses habe die Übernahmekommission (UEK) am 14. November gewährt.

Ein Konsortium aus Banken verpflichtete sich für das Bezugsrechtsangebot in einem ersten Schritt neue Aktien fest zu übernehmen und in einem zweiten Schritt den Aktionären bzw. Investoren zuzuteilen, welche ihre Bezugsrechte ausgeübt haben. Es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass der Grenzwert der Stimmrechte an der Credit Suisse Group AG, welcher normalerweise eine Angebotspflicht nach sich ziehen würde, für einen kurzen Zeitraum überschritten wird.

Mit dem heutigen Vollzug der Kapitalerhöhung und damit der Lieferung der Namenaktien an die Investoren endet die Befreiung dann.

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(AWP)