Ist der staatliche Eingriff bei der Credit Suisse, der die Abschreibung nachrangiger CS-Bonds zur Folge hat, ein "Kreditereignis" oder nicht? Dieser Frage widmet sich das privat organisierte CDDC erneut, nachdem es zunächst diese Voraussetzung als nicht erfüllt beurteilt hatte, wie das Gremium am Freitag auf seiner Webseite mitteilte. Die Nachrichtenagentur "Bloomberg" hat bereits darüber berichtet.

Dem CDDC sei die Frage vorgelegt worden, ob mit der Notübernahme der Credit Suisse durch die UBS im März das "betreffende Kreditereignis" eingetreten sei, heisst es. Dabei bezieht sich die Frage sowohl auf vorrangige als auch auf nachrangige CDS. Es handelt sich dabei um Versicherungen, die bei Kreditausfällen zum Tragen kommen.

Sollte das Gremium entscheiden, dass ein Konkursereignis eingetreten ist, würde dies Auszahlungen auf alle Swaps auslösen, die an Schulden der Credit Suisse gebunden seien, heisst es weiter.

Im Rahmen der am 19. März verfügten Übernahme der Credit Suisse durch die UBS waren AT1-Anleihen im Wert von rund 16 Milliarden Franken durch die Schweizer Aufsichtsbehörden für wertlos erklärt worden. Seither türmen sich auch beim Schweizer Bundesverwaltungsgericht in St. Gallen Klagen von mehr als 1000 Obligationären. Das Urteil des CDDC hat zwar keine juristischen Konsequenzen, könnte den Klägern aber für ihre Begehren Argumente liefern.

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(AWP)