Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte Ende April in einem Verfahren um die Deutsche-Bank-Tochter Postbank entschieden, dass Banken bei Änderungen von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) die Zustimmung ihrer Kunden einholen müssen. Die Klausel, wonach Geldhäuser von einer stillschweigenden Zustimmung ausgehen können, wenn Kunden einer Änderung nicht binnen zwei Monaten widersprechen, benachteilige Kunden unangemessen (Az.: XI ZR 26/20). Viele Bankkunden können nun einen Teil zu viel gezahlter Gebühren zurückfordern.
Die Verbraucherschützer riefen Kunden auf, dem Bundesverband über ein anonymisiertes Onlineportal zu melden, wie ihre Bank oder Sparkasse auf das BGH-Urteil reagiert hat. "Nach der Auswertung entscheidet der vzbv, ob, wie und gegen wen weitere gerichtliche Massnahmen ergriffen werden."
Möglich wäre eine sogenannte Musterfeststellungsklage. Dieses Vehikel gibt es seit dem 1. November 2018. Verbraucher sollen es damit leichter haben, ihre Rechte durchzusetzen. Sie müssen dann nicht selbst klagen, sondern können sich ohne Anwalt der Musterklage eines Verbraucherverbandes anschliessen. Ein Urteil klärt in solchen Fällen die grundsätzlichen Fragen und ist für alle verbindlich.
Etliche Banken haben sich bereits auf erhebliche Kosten infolge des Karlsruher Richterspruchs eingestellt. Die Deutsche Bank will für mögliche Rückforderungen im zweiten Quartal voraussichtlich 100 Millionen Euro zurückstellen und rechnet insgesamt mit Belastungen von 300 Millionen Euro durch das BGH-Urteil. Die Commerzbank stellt sich nach Angaben von Finanzvorständin Bettina Orlopp für das zweite Quartal 2021 auf eine Rückstellung "im mittleren zweistelligen Millionenbereich" ein./ben/DP/jha
(AWP)