Der Vorrang für Energietransporte etwa zur Versorgung von Kohlekraftwerken ist in einer Rechtsverordnung festgelegt. Ziel ist es, den Betrieb von Kraftwerken, Raffinerien und Stromnetzen sicherzustellen. Angesichts der starken Drosselung russischer Gaslieferungen sollen zunehmend Kohlekraftwerke aus der Reserve zur Stromversorgung wieder ans Netz gehen.

Die Verordnung schaffe die Voraussetzung, schnell handeln zu können, wenn eine entsprechende Notlage entstehe, sagte Wissing. "Klar ist, dass alle ein Interesse daran haben, dass wir eine stabile Energieversorgung haben. Auch Personenzüge können nur fahren, wenn unser Stromnetz und die Stromversorgung stabil sind. In diesem Sinne ist diese Verordnung in unser aller Interesse."

Die DB Netz AG werde kurzfristig die Nutzungsbedingungen des Schienennetzes anpassen, um Mineralöl- und Kohletransporte auf der Ebene der Disposition, also bei der betrieblichen Abwicklung der Züge, zu priorisieren. Mit der Rechtsverordnung könne künftig dann auch die Bevorzugung von Mineralöl- und Kohletransporten auf Ebene der Trassenzuweisung priorisiert werden. Die Eingriffe in den Schienenverkehr sollten so gering wie möglich gehalten werden, um auch andere Güterarten weiterhin den Bedarfen entsprechend transportieren zu können und Ausfälle sowie Verspätungen im Personenverkehr weitestgehend zu vermeiden./hoe/DP/mis

(AWP)