Gemäss der Mitteilung der Bundesanwaltschaft vom Donnerstag haben die Sicpa und der verurteilte Ex-Mitarbeiter erklärt, auf eine Einsprache gegen die Strafbefehle zu verzichten. Damit sind diese rechtskräftig.

Die Bundesanwaltschaft hatte 2015 nach einem Rechtshilfeersuchen ein Korruptionsverfahren gegen das auf Sicherheitsdruck spezialisierte Unternehmen eingeleitet. Im 2021 wurde dieses auf den Firmenchef ausgeweitet. Das Verfahren gegen den CEO und Hauptaktionär der Sicpa wurde eingestellt. Die Bundesanwaltschaft verpflichtete ihn jedoch zur Übernahme eines Teils der Verfahrenskosten und sprach ihm keine Entschädigung zu.

Verschiedene Schwachstellen

Die Ermittlungen bezogen sich laut der Bundesanwaltschaft auf die Zahlung von Bestechungsgeldern in verschiedenen Ländern, darunter Brasilien, Venezuela und Kolumbien. Das Unternehmen sei "strafrechtlich verantwortlich" dafür, nicht alle erforderlichen und zumutbaren organisatorischen Vorkehren getroffen zu haben, um Bestechungszahlungen an fremde Amtsträger zu verhindern.

Die Bundesanwaltschaft verurteilte das Unternehmen wegen "festgestellter organisatorischer Mängel" deshalb zu einer Busse in Höhe von einer Million Franken und zu einer Ersatzforderung im Umfang von 80 Millionen Franken. Insbesondere bei den Grundsätzen der Unternehmensführung, beim Risikomanagement und bei der Regeltreue seien Schwachstellen eruiert worden.

Der ehemalige Sicpa-Verkaufsleiter hatte gemäss Mitteilung zwischen 2009 und 2011 auf den Märkten Kolumbien und Venezuela an dortige hochrangige Amtsträger Bestechungszahlungen geleistet. Der Verdacht der Veruntreuung und der Geldwäscherei habe indes nicht erhärtet werden können.

Kronzeugenvereinbarung unterzeichnet

Im Sommer 2021 hatte Sicpa eine "Kronzeugenvereinbarung" in Brasilien unterzeichnet, die die Zahlung von insgesamt 762,7 Millionen brasilianischen Real (135,5 Millionen Franken) an Bussen und Rückerstattungen vorsah. Diese zwischen dem Bundesrechnungshof und dem Bundesanwalt von Brasilien geschlossene Vereinbarung bestrafte Unregelmässigkeiten, die in Verträgen über Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Kontrollsystem der Getränkeproduktion festgestellt wurden.

Das Waadtländer Unternehmen wies damals darauf hin, dass "keine Implikationen, Kenntnisse oder Absichten seitens Sicpa in Bezug auf diese in Brasilien getätigten Zahlungen festgestellt wurden". Zudem setze sich die Firma dafür ein, ihr Dispositiv zur Einhaltung der Gesetzeskonformität verstärken zu wollen.

Die Firma bietet Tinten für den Druck von Währungen und sicherheitsrelevante Dokumente an. Es verfügt über Niederlassungen und Produktionsstätten in weltweit rund dreissig Ländern.

(AWP)