Mit dem Begriff Dieselklagen bezeichnet das Gericht nicht nur die Verfahren, in denen Autobesitzer Daimler die Verwendung unzulässiger Abgastechnik vorwerfen und deswegen Schadenersatz verlangen. Es zählen auch die Klagen dazu, in denen unter Verweis auf angeblich fehlerhafte Widerrufsbedingungen in Finanzierungsverträgen die Rückabwicklung des Kaufs verlangt wird - weil nach Erfahrung des Gerichts auch dahinter meist die Absicht der Kläger steckt, ein unliebsames Diesel-Fahrzeug wieder loszuwerden.

Hinzu kommen noch einmal fast 100 Klagen von Anlegern, die im Zusammenhang mit der Dieselaffäre ebenfalls Schadenersatz von Daimler verlangen./eni/DP/zb

(AWP)