In dem Rechtsstreit geht es um Schadenersatzklagen von Porsche-Anteilseignern. Diese werfen dem Grossaktionär von Volkswagen vor, zu spät über den Abgasskandal informiert zu haben. Porsche SE hatte alle Vorwürfe zurückgewiesen.

Zu klären ist in dem Verfahren vor allem, ob und unter welchen Umständen PSE als VW-Dachgesellschaft überhaupt eigenständig zur Veröffentlichung von Börsen-Pflichtmitteilungen über kursrelevante Vorgänge bei Volkswagen verpflichtet war. Die PSE ist zwar Hauptaktionärin von VW, hat aber selbst kein operatives Geschäft./ols/DP/men

(AWP)