Die Anwälte werfen der Münchner Staatsanwaltschaft vor, die Verteidigung mit Zehntausenden Seiten von Akten und Dokumenten nachträglich zu überhäufen. Der zweite Hauptvorwurf gegen die Ermittler lautet, dass der Verteidigung wesentliche Unterlagen vorenthalten worden seien.
Das wies der Vorsitzende Richter ausdrücklich zurück: Die Verteidiger hätten jederzeit Gelegenheit gehabt, Beweismittel bei der Polizei einzusehen. Födisch verwies darauf, dass Brauns Verteidiger Teile der nachträglich gelieferten Akten bereits in der Verhandlung zitiert hätten. Die "Verteidigungsfähigkeit" der Angeklagten und die Fortsetzung des Verfahrens seien nicht wesentlich beeinträchtigt.
Ausserdem verwies der Richter darauf, dass Braun und der Kronzeuge Oliver Bellenhaus seit über zweieinhalb Jahren in Untersuchungshaft sässen und daher für den Prozess das Gebot beschleunigter Verhandlung gelte.
Braun, Bellenhaus und der ehemalige Chefbuchhalter sind des gewerbsmässigen Bandenbetrugs angeklagt. Laut Anklage sollen sie seit 2015 die Bilanzen des Zahlungsdienstleisters gefälscht und kreditgebende Banken um 3,1 Milliarden Euro geschädigt haben. Sollte das Gericht dem im Urteil folgen, wäre das der grösste Betrugsschaden in Deutschland seit Ende des Zweiten Weltkriegs.
Sowohl Braun als auch der frühere Chefbuchhalter sind im bisherigen Verlauf des Prozesses vom dritten Angeklagten Bellenhaus umfangreich beschuldigt worden. Der bis zum Kollaps des einstigen Dax -Konzerns im Sommer 2020 in Dubai für Wirecard tätige Manager ist der einzige der drei Angeklagten, der die Vorwürfe einräumt.
Braun hat über seine Anwälte eine Unschuldserklärung abgegeben und seinerseits Bellenhaus beschuldigt, hohe Millionensummen veruntreut zu haben. Der ehemalige Chefbuchhalter hat sich bislang weder persönlich noch über seine Anwälte geäussert. Doch deutet sich an, dass er nun aussagen könnte. Richter Födisch gab ein entsprechendes Gespräch mit Verteidigerin Sabine Stetter zu Protokoll./cho/DP/jha
(AWP)