Wer einer Arbeit nachgeht und dabei ein Einkommen verdient, welches der AHV-Pflicht unterstellt ist, kann Geld in die Säule 3a einbezahlen. Kann, muss aber nicht: Jeder kann frei entscheiden, ob er etwas einzahlen möchte oder nicht.

Das Geld auf dem Konto 3a ist jedoch gebunden, also nicht frei verfügbar. Es kann frühestens fünf Jahre vor dem ordentlichen AHV-Alter bezogen werden, das heisst für Männer ab 60 und für Frauen ab 59 Jahren. Noch frühere Bezüge sind nur beim Gang in die Selbstständigkeit, der Finanzierung von selbst bewohntem Eigentum und bei einer Auswanderung möglich.

Die Vorteile von 3a-Konten sind vielseitig. Zum einen bieten sie eine höhere Verzinsung als Privat- und Sparkonten. Zusätzlich sind die Gelder von der Steuerpflicht befreit: Die Zinserträge – egal wie hoch sie ausfallen – unterliegen nicht der Einkommenssteuer und das angesparte 3a-Vermögen muss in der Steuererklärung nicht als Vermögen angegeben werden. Erst bei der Auszahlung werden die Gelder besteuert – und das zu einem vergünstigten Tarif.

Zwar werden 3a-Konten derzeit mit weniger als 1 Prozent pro Jahr verzinst. Viele Anbieter gewähren sogar deutlich weniger Zins. Was aber nicht heisst, dass sich das 3a-Sparen nicht lohnt, denn steuerlich lässt sich einiges herausholen.

cash zeigt vier simple Tricks, um die Steuervorteile eines 3a-Kontos auszureizen:

1. Jährlich das Maximum einzahlen

Wie viel in die dritte Säule überwiesen werden darf, ist nach oben limitiert. Für Arbeitnehmer beträgt das Maximum pro Jahr 6'768 Franken, für Selbstständige 33'840 Franken (Stand 2016). Diese Maximalbeträge variieren von Jahr zu Jahr und können jeweils bei der Steuererklärung vom Einkommen abgezogen werden.

Wie hoch die Steuerersparnis ist, hängt vom einbezahlten Betrag, von der Höhe des Einkommens und vom Wohnort ab. In der Tabelle unten ist die jährlich maximale Steuerersparnis für die verschiedenen Kantonshauptorte ersichtlich. Für die Berechnung wurde eine verheiratete, römisch katholische Person mit zwei Kindern und einem jährlichen Einkommen von 100'000 Franken als Grundlage genommen.

In Zürich kann eine solche Person pro Jahr 1'600 Franken an Steuern sparen. Am grössten ist die Ersparnis in Genf (2300 Franken), am geringsten im ohnehin schon steuergünstigen Zug (900 Franken). Ihre individuelle Situation können Sie hier berechnen.

2. Mehrere 3a-Konten eröffnen

Grundsätzlich kann man unbegrenzt viele 3a-Konten eröffnen. Pro Bank oder Versicherung ist jedoch die maximale Anzahl auf zwei oder drei beschränkt. Aber zur besseren Risikodiversifizierung ist es ohnehin besser, die Gelder auf verschiedene Institutionen zu verteilen und dabei die Gelder möglichst gleichmässig zu verteilen. Durch mehrere Konten ergeben sich bei der Einzahlung noch keine Vorteile, dafür aber beim Bezug. Mehr dazu bei Punkt drei. Achtung: Der jährliche Maximalbetrag von 6'768 Franken gilt pro Person, nicht pro Konto.

3. Auszahlung auf verschiedene Jahre verteilen

Beim Bezug der Gelder ist eine Kapitalauszahlungssteuer zu entrichten. Diese ist progressiv ausgestaltet. Das heisst, je höher der Betrag, desto höher der Steuersatz. Durch eine gestaffelte Auszahlung kann man die Progression "brechen" und je nach Kanton von einer deutlichen Steuerersparnis profitieren. Und da von einem Konto nur der ganze Betrag auf einmal bezogen werden kann, sind für eine auf mehrere Jahre verteilte Auszahlung auch mehrere Konten notwendig.

Frühstmöglicher Auszahlungszeitpunkt ist fünf Jahre vor der ordentlichen Pensionierung. Bei fünf 3a-Konten kann so die Auszahlung auf fünf Jahre verteilt werden. Wie viel mit einem gestaffelten Bezug des 3a-Guthabens an Steuern gespart werden kann, ist wiederum in der Tabelle unten ersichtlich. Die Zahlen gehen von einem verheirateten, römisch katholischen Mann aus, der zwei Kinder hat und gesamthaft 150'000 Franken in der Säule 3a angespart hat.

Die Höhe der Ersparnis hängt sehr stark vom Wohnort ab. In Zürich wären es 1'200 Franken, in Genf 7'100 Franken. Doch Vorsicht: Dies stellt nur die Steuereinsparung bei der Kapitalauszahlung dar. Nicht berücksichtigt ist die anfallende höhere Vermögenssteuer in den Folgejahren, da man das Kapital schon vor der Pensionierung bezogen hat. Je nach Wohnort, Einkommen und Höhe des 3a-Guthabens kann es sein, dass der Spareffekt durch eine Staffelung wegen der höheren Vermögenssteuer in den Folgejahren ganz verpufft. Ihre individuelle Kapitalsteuer können Sie hier berechnen.

Bemerkung: Seit einigen Jahren ist es sogar möglich, noch über das ordentliche Pensionierungsalter von 65 hinaus 3a-Konten beizubehalten. Vorausgesetzt, man geht noch einer Arbeit nach. Spätester Zeitpunkt des 3a-Bezugs ist dann das Alter 70 für Männer und 69 für Frauen. Im Extremfall wäre somit eine gestaffelte Auszahlung über zehn Jahre möglich.

4. Mit Auszahlung der Pensionskassengelder koordinieren

Die Kapitalauszahlungen der Säule 3a werden - wie oben erwähnt - getrennt vom restlichen Einkommen, zu einem reduzierten Satz besteuert. Allerdings zählt das Steueramt die Auszahlungen aus der dritten Säule mit denjenigen aus der zweiten Säule zusammen, wenn diese als Kapitalbezug in Anspruch genommen werden. Wenn möglich sollten die 3a-Gelder nicht im gleichen Jahr wie das Pensionskassengeld ausbezahlt werden, sonst geht der Steuersatz automatisch in die Höhe - wegen der Steuerprogression.

Haben Sie Fragen zur Pensionierung? Kontaktieren Sie den cash Pensionscoach via E-Mail (pensionscoach@cash.ch) oder Telefon (044 436 77 33). 

Für alle weiteren Informationen besuchen Sie die Website des cash Pensionscoaches: pensionscoach.cash.ch

 

Steuerersparnis Säule 3a nach Kantonshauptort

Ort Ersparnis bei Einzahlung, pro Jahr (in CHF)* Ersparnis durch gestaffelte Auszahlung (5 Tranchen), gesamt (in CHF)**
Genf 2300 7100
Neuenburg 2200 3700
Delsberg 2100 2600
Bellinzona 2000 1200
Basel 2000 5500
Liestal 2000 1200
Solothurn 2000 6400
Bern 1900 2900
St. Gallen 1900 1200
Freiburg 1900 5400
Herisau 1800 1200
Chur 1800 1200
Schaffhausen 1700 4600
Sitten 1700 1200
Frauenfeld 1700 1200
Glarus 1600 1200
Lausanne 1600 5700
Zürich 1600 1200
Aarau 1600 4200
Luzern 1600 5800
Stans 1500 2300
Appenzell 1400 4400
Schwyz 1400 2400
Altdorf 1400 1200
Sarnen 1300 1200
Zug 900 2500

*Annahmen: Maximalbetrag von 6768 Franken wird einbezahlt. Verheirateter Mann, römisch katholisch, zwei Kinder. Steuerbares Einkommen 100'000 Franken.

**Die Ersparnis zeigt die Differenz im Steuerbetrag zwischen einer einmaligen Kapitalauszahlung und einer auf fünf Jahre gestaffelten Auszahlung. Annahmen: Angespartes Kapital von 150'000 Franken. Verheirateter Mann, römisch katholisch, zwei Kinder.