Die Kolumne "Gopfried Stutz" erschien zuerst im 

Der Beginn meiner heutigen Geschichte geht zurück ins Jahr 1998. Sie handelt von einer heute 60-jährigen Frau. Sie ist kinderlos und ihr Mann ist gut situiert.

Vor 20 Jahren machte sich die Frau selbstständig und liess sich das Pensionskassenkapital von 150'000 Franken auszahlen. Das Geld wollte sie für die Vorsorge sicher angelegt haben. Die Credit Suisse empfahl ihr eine fondsgebundene Einmalprämienversicherung der Winterthur, die damals der CS Group gehörte. Bei diesem Versicherungstyp wird nicht alle Jahre eine Prämie bezahlt, sondern nur ein einziges Mal, deshalb Einmalprämie. Das Geld wird in Anlagefonds investiert.

Grosse Augen machte nun die Frau, als ihr kürzlich das in Fonds angelegte Geld ausbezahlt wurde: 161'000 Franken sind es, 11'000 Franken mehr, als sie vor 20 Jahren einbezahlt hatte. Das ergibt eine Jahresrendite von 0,36 Prozent. Das Sparkonto hätte ein Mehrfaches gebracht.

Einer der Gründe dieser miserablen Performance ist die integrierte Todesfallversicherung. Wäre die Frau verstorben, hätte der gut situierte Ehemann 333'000 Franken erhalten. Die Kosten inklusive der Risikoprämie addierten sich in 20 Jahren auf 23'500 Franken. Das Geld floss zur Versicherung statt in die Anlagefonds. «Das habe ich gar nicht gewusst», sagt sie mir nun entgeistert. Gewiss, der Frau ist vorzuwerfen, dass sie die Unterlagen nicht studiert hatte. Geht gar nicht. Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser. 

Doch wie kommt ein Berater dazu, einer kinderlosen Frau mit einem vermögenden Mann eine Todesfallsumme von 333’000 Franken zu versichern? Man muss wissen, dass bei solchen Sparversicherungen die Dividenden und Zinsen, welche die Fonds abwerfen, von der Einkommenssteuer befreit sind. Das gilt aber nur, wenn das Produkt der Vorsorge dient, also einen Versicherungsschutz enthält. Man könnte sagen: Die Steuerbefreiung wurde mit einer unnützen Versicherung erkauft. Es hat sich nicht gelohnt. 

Die Frau hatte mir ihre Unterlagen geschickt, nachdem ich über einen ähnlichen Fall berichtete. Es ging auch dort um eine Einmalprämienversicherung, um den Skandia Life Plan 3b. Himmelschreiend war nicht der unnötige Versicherungsschutz, sondern das unrealistische Renditeversprechen. Bei einer Einmalprämie von 195'000 Franken könne der Mann bei einer pessimistischen Prognose nach 17 Jahren mit einer Auszahlung von 342'000 Franken rechnen. Von wegen pessimistisch: Es waren lediglich 197'500 Franken, 2403 Franken mehr als einbezahlt. 

Die Fälle haben vieles gemeinsam: Beide Kunden sind sauer. Sie fühlen sich geprellt. Sie hätten den Vertrag nie unterschrieben, wenn sie gewusst hätten, was dabei herausschaut. In beiden Fällen haben die Gesellschaften und ihre Verkäufer ganz schön Kasse gemacht.