Die Kolumne «Gopfried Stutz» erschien zuerst im 

Kürzlich war zu lesen, dass die Schweizer Bischofskonferenz ein Forschungsprojekt zu Missbrauchsfällen seit 1950 in Auftrag gegeben hat und somit Licht in dieses dunkle Kapitel bringen will.

Ein Jugendfreund, katholisch wie ich, erzählte mir jüngst, dass er wegen all der unerträglichen Nachrichten über pädophile Priester aus der Kirche ausgetreten sei. Ich selber bin noch dabei, obschon ich als Internatsschüler im Collège St-Michel in Freiburg auch entsprechende Beobachtungen machte (was meinen Vater dazu bewog, mich vorzeitig aus dem Internat zu nehmen).

Keine Angst, ich gebe hier keine Empfehlung oder Anweisung darüber ab, wie man sich am einfachsten von der Zahlungspflicht der Kirchensteuer entledigt. Das überlasse ich den einschlägigen Online-Portalen. Und ja: Der Gopfried Stutz bleibt bei seinem Thema und kommt gleich aufs Geld zu sprechen.

Klar, wer aus der Kirche austritt, kann sich die Kirchensteuer sparen. Das gilt aber nur für dich und mich, für Menschen also, für natürliche Personen. Daneben gibt es auch juristische Personen. Es sind dies Firmen und Unternehmen. Auch sie müssen in den meisten Kantonen Kirchensteuern bezahlen, obschon sie keiner Kirchengemeinschaft angehören. Doch im Unterschied zu den mehr und mehr kirchenmüden Eidgenossen können sie sich von der Kirchensteuerpflicht nicht befreien.

Dabei sagt doch Artikel 15 unserer Bundesverfassung: "Niemand darf gezwungen werden, einer Religionsgemeinschaft beizutreten oder anzugehören, eine religiöse Handlung vorzunehmen oder religiösen Unterricht zu verfolgen."

Mit dem Wörtchen "niemand" sind offensichtlich nur natürliche Personen gemeint. Das Bundesgericht hat wiederholt bestätigt, dass sich Firmen nicht auf die Glaubens- und Gewissensfreiheit berufen können. Sie können nicht mal entscheiden, welcher der Landeskirchen ihre Kirchensteuer zugutekommt.

Zumindest im Kanton Zürich werden die Kirchensteuern der juristischen Personen proportional zwischen den evangelisch-reformierten und den römisch-katholischen Kirchgemeinden aufgeteilt. Und wer den Firmensitz in der Stadt Zürich hat, finanziert zusätzlich auch die christkatholische Kirchgemeinde.

Wie sehr die Landeskirchen auf das Geld der Firmen angewiesen sind, zeigt das Beispiel der katholischen Kirche im Kanton Zürich. Von den gesamten Steuereinnahmen von 191 Millionen Franken stammen 73 Millionen, rund 38 Prozent, von juristischen Personen.

Die Landeskirchen machen zweifellos viel Gutes. Werden sie aber politisch und unterstützen beispielsweise die Konzern-Initiative, die zumindest einigen der hiesigen Firmen geschadet hätte, wird es doch problematisch. Aber eben: Die Landeskirchen können es sich leisten, Wirtschaftsführer zu vergraulen. Wes Brot ich ess, des Lied sing ich nicht.