Lexikon

Aktie

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Wertpapier, das einen Anteil am Grundkapital einer Aktiengesellschaft verkörpert und dem Inhaber Mitgliedschaftsrechte und Vermögensrechte verbrieft. Aktien werden daher als Beteiligungspapiere bezeichnet. Es wird unterschieden zwischen Namensaktien und Inhaberaktien. Nur bei erstgenannten ist der Name des Inhabers der Aktiengesellschaft bekannt und in ihrem Aktienregister eingetragen.