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Überwiegende Einmalverzinsung (Intérêt unique prédominant - IUP)

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Ein Begriff aus der Steuergesetzgebung, welcher verzinsliche Finanzinstrumente bezeichnet, bei denen der überwiegende Teil der Rendite in Form einer Einmalentschädigung erfolgt (auch überwiegend Einmalverzinsung). Die umgekehrte Form heisst Nicht-IUP (keine überwiegende Einmalverzinsung).