Der Bundesrat liess sich am Mittwoch über die aktualisierten Finanzperspektiven informieren. Die vom Stimmvolk beschlossene 13. AHV-Rente wird 2026 zum ersten Mal ausbezahlt, und sie lässt das Umlagedefizit der AHV - Anlageergebnisse sind dabei nicht berücksichtigt - wachsen.
Für das laufende Jahr wird noch ein Überschuss von rund 2,2 Milliarden Franken erwartet. Für 2030 projiziert die Perspektive ein Umlagedefizit von rund 1,9 Milliarden Franken. Für 2035 dürfte das Defizit rund 4,2 Milliarden Franken betragen. Die 13. AHV-Rente mit zusätzlichem Geld zu finanzieren, bleibt für den Bundesrat zentral.
Finanzierung der 13. Rente umstritten
Im Parlament ist umstritten, wie die 13. Rente finanziert werden soll. Der Ständerat will dafür die Mehrwertsteuer und auch die Lohnbeiträge erhöhen. Damit will er aber nicht nur die 13. Rente finanzieren, sondern auch eine allfällige Abschaffung oder Erhöhung der Rentenplafonierung für Ehepaare.
Die zuständige Kommission des Nationalrates debattiert derzeit über die Vorlage. Sie ist darauf eingetreten, hat aber noch keine Entscheide gefällt. Der Bundesrat seinerseits schlägt vor, für den «Dreizehnten» bei der AHV die Mehrwertsteuer zu erhöhen, aber nicht die Lohnbeiträge.
Verbessert haben sich die finanziellen Perspektiven der AHV, weil gegenüber dem Szenario von 2020 von mehr Erwerbstätigen und damit von mehr Einzahlungen in die AHV ausgegangen wird. Gleichzeitig ist zu erwarten, dass die Zahl der über 65-Jährigen langsamer wächst. Auch die Lebenserwartung dürfte langsamer zunehmen.
Damit dürften die Ausgaben der AHV weniger stark wachsen. Kurzfristig weniger Einnahmen könnte die AHV allerdings haben, weil sich die Konjunktur abschwächen dürfte. Steigen auch die Löhne weniger, ist das auch bei der AHV-Minimalrente der Fall.
Schlechte Aussichten für die IV
Der Schweizerische Gewerkschaftsbund (SGB), der die Einführung der 13. AHV-Rente mit einer Volksinitiative durchgebracht hat, will diese mit 0,8 Prozent zusätzlichen Lohnprozenten finanzieren. Angesichts der besseren Aussichten dürften Rentenalter-Erhöhungen oder tiefere Renten kein Thema mehr sein, schrieb der SGB.
Bei der Invalidenversicherung (IV) sehen die überarbeiteten Perspektiven Umlagedefizite von jährlich 300 Millionen Franken und eine zunehmend schlechtere Lage vor. Rund 3 Prozent der jährlichen Ausgaben könnten nicht mit den Einnahmen gedeckt werden, schrieb der Bundesrat dazu.
Die flüssigen Gelder und Anlagen der IV lagen 2024 rund 13 Prozentpunkte unter der gesetzlich vorgesehenen Mindestgrenze von 50 Prozent einer Jahresausgabe. Sie nehmen zudem laufend ab. Im Referenzszenario wäre das Vermögen der IV in rund 15 Jahren vollständig aufgebraucht, ohne Berücksichtigung der Schulden von 10,3 Milliarden Franken bei der AHV, hiess es.
Dass sich die Aussichten für die IV verschlechtern, liegt laut der Mitteilung am laufenden Anstieg der Neurenten, und dies in mehreren Altersgruppen. Auffällig ist allerdings die zunehmende Zahl von unter 30-jährigen IV-Rentnerinnen und -Rentnern. Nicht nur bezögen damit mehr Menschen eine IV-Rente, sondern auch über längere Zeit, hiess es dazu.
(AWP)