Wie der Bundesrat am Mittwoch mitteilte, trägt er mit dem Entscheid «dem ausserordentlichen parlamentarischen Interesse an diesem Dossier Rechnung». Die Aussenpolitische Kommission des Nationalrats (APK-N) hatte kürzlich den Bundesrat aufgefordert, allen Ratsmitgliedern Einsicht zu gewähren.

Dies, nachdem der Bundesrat laut dessen Angaben nur gewissen Mitgliedern der Projektorganisation «Beziehungen Schweiz-EU» Einsicht gewährt hatte. Dazu gehören einzelne Mitglieder der Bundesversammlung.

Der Bundesrat schrieb am Mittwoch, grundsätzlich bestehe keine Verpflichtung, die Abkommenstexte zu diesem Zeitpunkt offenzulegen. Doch sei jetzt - abgesehen vom grossen Interesse an den Texten - auch die rechtliche Prüfung der Abkommen abgeschlossen. National- und Ständeratsmitglieder erhalten auf Anfrage Einsicht in die Entwürfe.

Noch vor der Sommerpause will die Landesregierung über die Eröffnung der Vernehmlassung zu den Vertragstexten und den damit verbundenen Anpassungen im Schweizer Recht entscheiden. Diese Dokumente sowie die innenpolitischen Begleitmassnahmen sollen in den drei Amtssprachen veröffentlicht werden.

Ende Dezember hatten der Bundesrat und die Europäische Kommission die materiellen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU für abgeschlossen erklärt.

Bestehende Abkommen in den Bereichen Luft- und Landtransport sowie der Personenfreizügigkeit, der gegenseitigen Anerkennung von Konformitätsbewertungen und dem Handel mit Landwirtschaftsprodukten wurden aktualisiert. Weiter wurden neue Abkommen in den Bereichen Strom, Lebensmittelsicherheit und Gesundheit verhandelt.

Ende Dezember veröffentlichte der Bundesrat zwölf Faktenblätter zu verschiedenen Themengebieten.

mk/

(AWP)